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Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.
Oldenburger Str. 25, D-24143 Kiel
www.frsh.de Tel. +49-(0)431-735 000 Fax: +49-(0)431-736 077 eMail: office@frsh.de Bankverbindung: Kto Nr. 152 870; Ev. Darlehnsgen. eG, Kiel; BLZ 210 602 37 |
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24. Januar 2005 |
| Erlass des Innenministeriums
SH |
| Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen
nach 60a Abs. 1 AufenthG; hier: Abschiebungen in Staaten, die von der Tsunami Flutkatastrophe betroffen sind Nach § 60a Abs. 1 AufenthG ordne ich an: 1. Abschiebungen nach Sri Lanka, Somalia, zu den Malediven sowie
nach Indonesien und Indien werden für drei Monate ausgesetzt.
Für Indonesien und Indien gilt dies nur für Personen, die
zuvor in der indonesischen Provinz Aceh oder in den indischen Regionen
Tamil Nadu, Kerala, Pondicherry, Andhra Pradesh und der Inselgruppe
der Andamanen und Nikobaren gelebt haben. |
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